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Einwohnerkontrolle

Der erste persönliche Kontakt mit der Gemeindeverwaltung ist in der Regel bei der Einwohnerkontrolle. Sie ist unter anderem zuständig für Neuanmeldungen. Von ihr werden auch sämtliche Wegzüge, Umzüge, Zivilstandsänderungen, Konfessionswechsel oder andere Änderungen bezüglich der Personalien einer/eines Einwohnerin/ers bearbeitet. Damit gewährleistet die Einwohnerkontrolle ein aktuelles Register über die Einwohner/-innen der Gemeinde Seltisberg. Diese Daten dienen als Grundlage für alle weiteren Bereiche der Gemeindeverwaltung.

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen vor oder nach Ihrem Wegzug bei der Gemeinde Seltisberg erfolgen.

Im Kanton Basel-Landschaft können Sie den Wohnsitzwechsel neu elektronisch via eUmzug vornehmen.

Alternativ können Sie sich nach wie vor am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.

Folgende Unterlagen und Angaben sind bei einer persönlichen Abmeldung erforderlich:


Abmeldung Schweizer/-innen mit Wegzug innerhalb der Schweiz

  • Pass oder Identitätskarte (aller wegziehenden Personen)
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug innerhalb der Schweiz

  • Ausländerausweis im Original (aller wegziehenden Personen)
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

Abmeldung mit Wegzug ins Ausland

Bitte setzen Sie sich mindestens drei Monate bevor Sie ins Ausland wegziehen mit der Steuerabteilung in Verbindung. Anschliessend können Sie sich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden und erhalten dann auf Wunsch eine Abmeldebescheinigung.

  • Pass oder Identitätskarte (für Schweizer/-innen)
  • Ausländerausweis (für ausländische Staatsangehörige)
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse
  • Kontaktadresse in der Schweiz

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie persönlich vorbeizukommen.


Leisten Sie Militär- oder Zivilschutzdienst?

Militär- und Zivilschutzpflichtige haben sich zudem unter Vorlegen des Dienstbüchleins beim zuständigen Kreiskommando abzumelden.

Besitzen Sie  ein Auto?

Vergessen Sie nicht, Ihre Adressänderung auch bei der Motorfahrzeugkontrolle BL zu melden, persönlich am Schalter der MFK oder direkt online.

Adressänderung / Umzug

Sind Sie innerhalb von Seltisberg umgezogen?

Dann bitten wir Sie, dies innerhalb 14 Tagen vor oder nach Ihrem Umzug der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Seltisberg zu melden. Dies gilt auch für diejenigen, die innerhalb des Gebäudes umziehen.

Im Kanton Basel-Landschaft können Sie den Wohnsitzwechsel neu elektronisch via eUmzug vornehmen.

Alternativ können Sie die Adressänderung nach wie vor am Schalter der Einwohnerkontrolle melden.

Folgende Unterlagen und Angaben sind für die Ummeldung erforderlich:


Adressänderung innerhalb Seltisberg für Schweizer/-innen sowie ausländische Staatsbürger/-innen

  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis bei ausländischen Staatsbürgern
  • Umzugsdatum
  • Neue Adresse
  • Mietvertrag und folgende Angaben: Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus -> Beim Mehrfamilienhaus welches Stockwerk, Anzahl Zimmer der Wohnung, Lage der Wohnung (links, rechts oder mitte vom Haupteingang aus gesehen)
Adressauskunft

Die Einwohnerkontrolle Seltisberg gibt Privaten aus Datenschutzgründen, auf Gesuch hin, folgende Daten einer einzelnen Person, die im Einwohnerregister ohne Datensperre verzeichnet ist, bekannt:

  • Amtlicher Name
  • Vorname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse und Zustelladresse

Falls bei der im Einwohnerregister verzeichneten Person eine Auskunftssperre vorhanden ist, können Auskünfte nur bekanntgegeben werden, sofern die um Bekanntgabe ersuchende Person glaubhaft macht, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erforderlich sind.

Der Gläubiger muss nicht nur ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, sondern auch belegen, dass er über eine Forderung (nicht nur eine offene Rechnung) verfügt (z.B. Vertrag, Verlustschein, unterzeichnete Bestellung, Gerichtsurteil) und dass er ohne die Bekanntgabe der Adresse die Forderung nicht durchsetzen kann.

Ganze Adresslisten werden keine erstellt.

Einwohner/-innen können anhand einer Datensperrung verlangen, dass die Adressauskunft gesperrt wird.

Vorgehen

Wir bitten Sie, uns die Adressanfrage per Post oder per Mail an gemeinde@seltisberg.ch zuzustellen.

Kosten bei Abholung CHF 10.00
Kosten bei postalischer Zustellung (inkl. Porto- und Verwaltungskostenaufwand) CHF 15.00

 

Anmeldung / Zuzug

Herzlich Willkommen!

Schön, dass Sie sich für unsere Gemeinde entschieden haben.

Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen vor oder nach Ihrem Zuzug bei der Gemeinde Seltisberg erfolgen.

Im Kanton Basel-Landschaft können Sie den Wohnsitzwechsel neu elektronisch via eUmzug vornehmen.

Alternativ können Sie sich nach wie vor am Schalter der Einwohnerkontrolle registrieren. Hierbei gilt zu beachten, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohnsitzgemeinde abmelden müssen.

Folgende Unterlagen sind bei einer persönlichen Anmeldung erforderlich:


Anmeldung Schweizer/-innen

Haben Sie sich bereits abgemeldet?

  • Persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Krankenkassenkarte
  • Mietvertrag
  • Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
  • Familienbüchlein/-ausweis bei Verheirateten
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsschein für Kinder

Anmeldung ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA-Angehörige) mit Zuzug aus der Schweiz

Haben Sie sich bereits abgemeldet?

  • Ausländerausweis
  • Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
  • Krankenkassenkarte
  • Mietvertrag
  • Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsurkunde für Kinder

Anmeldung ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA-Angehörige) mit Zuzug aus dem Ausland

Für die Anmeldung müssen alle volljährigen Personen persönlich anwesend sein.

  • Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsurkunde für Kinder
  • eine Kopie der Krankenkassenkarte einer Krankenkasse in der Schweiz ist nachzureichen

Die Anmeldung wird danach an das Amt für Migration BL weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann die Bewilligung bzw. den Ausländerausweis.


Anmeldung ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten (nicht EU/EFTA-Angehörige)) mit Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft

Haben Sie sich bereits abgemeldet?

  • Ausländerausweis
  • Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
  • Mietvertrag
  • Krankenkassenkarte
  • Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsurkunde für Kinder

Anmeldung ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten (nicht EU/EFTA-Angehörige)) mit Zuzug aus der übrigen Schweiz

Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung müssen alle volljährigen Personen persönlich anwesend sein.

  • Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
  • Mietvertrag
  • Ausländerausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsurkunde für Kinder


Die Anmeldung wird danach an das Amt für Migration BL weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann die Bewilligung/Ausländerausweis.


Anmeldung ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten (nicht EU/EFTA-Angehörige)) mit Zuzug aus dem Ausland

Für die Anmeldung müssen alle volljährigen Personen persönlich anwesend sein.

  • Visum D bzw. Ermächtigung zur Visumerteilung (wenn nicht vorhanden, wenden Sie sich an das Amt für Migration und Bürgerrecht in Frenkendorf)
  • Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • eine Kopie der Krankenkassenkarte einer Krankenkasse in der Schweiz ist nachzureichen
  • Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsurkunde für Kinder

Die Anmeldung wird danach an das Amt für Migration BL weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann die Bewilligung/Ausländerausweis.


Militär- und Zivilschutz

Militär- und Zivilschutzpflichtige haben sich zudem unter Vorlegen des Dienstbüchleins beim zuständigen Kreiskommando abzumelden.

Motorfahrzeugkontrolle

Vergessen Sie nicht, Ihre Adressänderung auch bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft zu melden, persönlich am Schalter der MFK oder direkt online.

Aufenthaltsausweis für (auswärtigen) Wochenaufenthalt (Heimatausweis)

Sofern Sie sich vorübergehend (mind. 3 Monate) in einer anderen Gemeinde aufhalten jedoch regelmässig nach Seltisberg zurückkehren, sind Sie verpflichtet, sich bei der vorübergehenden Aufenthaltsgemeinde als Wochenaufenthalter/-in anzumelden.

Dafür benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis (Heimatausweis) der Gemeinde Seltisberg, welchen Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder telefonisch unter der Telefonnummer 061 911 99 11 bestellen können.

Kosten bei Abholung CHF 10.00
Kosten bei postalischer Zustellung (inkl. Porto- und Verwaltungskostenaufwand) CHF 15.00
Beglaubigung

Benötigen Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder einer Fotokopie?

Beglaubigungen von Unterschriften und von Fotokopien können Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle vornehmen lassen. Bei Unterschriftsbeglaubigungen müssen Sie persönlich am Schalter vorsprechen und die Unterschrift vor der Beglaubigungsperson leisten.

Bitte nehmen Sie einen amtlichen Ausweis mit.

Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 (je Unterschrift / je Fotokopie) erhoben.

Datensperre

Sperren von Personendaten in der Einwohnerkontrolle

Die basellandschaftlichen Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen sind berechtigt, Privatpersonen auf Anfrage hin amtlichen Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Wohn- und Zustelladresse von Einzelpersonen, die in der Gemeinde wohnen, bekanntzugeben.

Weitere Auskünfte über eine Einzelperson erteilen die Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen nur, wenn die gesuchstellende Person an deren Identifizierung oder für Nachforschungen ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (gemäss § 3 Abs. 1 und 2 Anmeldungs- und Registergesetz).

Jede Person, die im Kanton Basel-Landschaft wohnt, hat aber ohne Angabe von Gründen das Recht, schriftlich die Bekanntgabe ihrer Daten gemäss § 26. Abs. 1 Informations- und Datenschutzgesetz (IGD) durch die Gemeindeverwaltung sperren zu lassen.

Die Bekanntgabe ist gemäss § 26 Abs. 2 IGD trotz Sperrung zulässig wenn:

  • die Gemeindeverwaltung gesetzlich zur Bekanntgabe verpflichtet ist, z.B. an Amtsstellen oder
  • die Bekanntgabe zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist oder
  • die um Auskunft ersuchende Person glaubhaft macht, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erforderlich sind, z.B. wenn ein Schuldner an einen andern Ort gezogen ist.

Sie möchten Ihre Daten bei Ihrer Einwohnergemeinde sperren lassen?

Anträge zur Datensperrung sind mit unten stehendem Formular an die Abteilung Einwohnerkontrolle zu richten. Wenn Sie nicht nur Ihre Daten, sondern jene der ganzen Familie sperren lassen möchten, dann führen Sie auch die Namen der Familienmitglieder auf.

Geburt

Werden Sie bald Mutter oder Vater und haben Sie Fragen zum Thema Anmeldung Ihres neu geborenen Kindes?

Hausgeburt

Wird ein Kind zu Hause oder ambulant geboren, muss dies innert drei Tagen beim Zivilstandsamt in Arlesheim gemeldet werden.

Spitalgeburt

Bei einer Spitalgeburt erfolgt die Meldung an das Zivilstandsamt durch die Spitalverwaltung.

In allen Fällen wird die Gemeinde direkt vom Zivilstandsamt über die erfolgte Geburt informiert.


Konfession

Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes in eine der Landeskirchen wünschen, benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Mitteilung.


Auf der Website des Zivilstandsamt Basel-Landschaft finden Sie weitere nützliche Informationen zur Geburt.

Heirat

In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen.

Ziviltrauung

Wenden Sie sich für konkrete Informationen bitte persönlich und zusammen mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin an das Zivilstandsamt Arlesheim.

Heiratsmeldungen werden der Gemeinde vom Zivilstandamt direkt mitgeteilt.

Religiöse Trauungen und Zeremonien

Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden.
Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.

Kontaktdaten von den drei in der Schweiz anerkannten Landeskirchen finden sie hier.

 

Hunde Anmeldung / Abmeldung

Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter

Hier finden Sie alle nötigen Informationen für die Anmeldung/Abmeldung Ihres Hundes.

Registrierung Hundehalter/-in

Falls Sie vorher noch nie Hundehalterin oder Hundehalter waren, müssen wir Sie in der Hundedatenbank Amicus registrieren. Hierzu benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • Vorname
  • Name
  • Strasse / Hausnummer
  • PLZ / Ort
  • Telefonnummer
  • E-Mailadresse

Ihre Personen-ID können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder telefonisch beantragen.

Anmeldung des Hundes

Bitte melden Sie Ihren Hund innert 14 Tagen nach Erhalt bei der Einwohnerkontrolle an. Dazu benötigen wir den Heimtierausweis Ihres Hundes sowie die Kopie Ihrer Privathaftpflichtversicherung.

Abmeldung des Hundes

Melden Sie einen Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle, damit wir ihren Hund abmelden können.

Bringen Sie die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers in Erfahrung. Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto von Amicus ein und erfassen Sie im entsprechenden Tierdetail eine «Weitergabe». Der Hund steht nun beim neuen Halter zur Übernahme bereit. Gerne können auch wir die Meldung in der AMICUS-Datenbank vornehmen. Dafür benötigen wir jedoch ebenfalls die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Amicus.

Gebühren

Die Hundegebühren werden jährlich durch die Gemeindeversammlung gutgeheissen.

pro Hund pro Jahr1. HundCHF 80.00
pro Hund pro Jahr2. und jeder weitere HundCHF 120.00
Landwirtschaft1. Hundgratis


Von dieser Gebühr sind gemäss § 9 des Hundereglements der Gemeinde Seltisberg ausgenommen:

  1. Diensthunde der Armee, der Polizei oder des Grenzwachkorps
  2. Blindenführhunde
  3. den ersten Hund auf landwirtschaftlich genutzten Nebenhöfen
  4. Ausgebildete Rettungs- und Katastrophenhunde
  5. Hunde, die für Tierversuche gezüchtet und gehalten werden
  6. Geprüfte Schweisshunde, wenn sie zur Nachsuche eingesetzt werden

Falls Ihr Hund verstorben ist oder Sie ihn weggeben müssen, melden Sie uns dies bitte, damit Sie im neuen Jahr keine Rechnung für die Hundegebühr erhalten.

Haftpflichtversicherung

Wir möchten Sie zusätzlich auf die Haftpflichtversicherung aufmerksam machen, welche obligatorisch ist. Sie muss die Risiken der Hundehaltenden, sowie derjenigen Person, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt, abdecken.

Die Haftpflichtversicherung, welche die Ersatzrechte der Geschädigten abdeckt, muss mindestens bis zum Betrag von 3 Mio. Franken je Unfallereignis für Personen-, Tiere- und Sachschäden aufkommen.

Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde

Bestimmte Hunderassen dürfen nur mit einer Bewilligung des Kantonstierarztes gehalten werden. Als Gemeinde sind wir verpflichtet, die Halter von solchen Hunderassen dem Kantonstierarzt zu melden.

Grundsätzlich muss vor der Anschaffung eines potentiell gefährlichen Hundes eine Bewilligung eingeholt werden. Wer bereits einen solchen Hund besitzt oder sich neu angeschafft hat, muss der Gemeinde eine Kopie der Haltebewilligung einreichen.

Identitätskarte

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?

Dann kommen Sie bitte persönlich zur Beantragung an den Schalter der Gemeindeverwaltung Seltisberg. Nur Ihre Wohnsitzgemeinde kann einen Antrag für Ihre Identitätskarte ausstellen.

Minderjährige Antragsteller/-innen ab dem 7. Altersjahr müssen persönlich, aber zusammen mit einer erziehungsberechtigten Person am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei kommen.

Folgende Unterlagen sind für den Antrag erforderlich:

  • die bestehende Identitätskarte (IDK)
  • ein aktuelles Passfoto (35mm x 45 mm) auf Fotopapier mit guter Auflösung. Gerne können Sie uns auch ein Foto mit guter Auflösung per Mail zukommen lassen oder wir machen das Foto vor Ort. Dafür wenden Sie sich jedoch bitte vorgängig bei der Gemeindeverwaltung.
  • polizeiliche Verlustmeldung, sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben (das Vorgehen finden Sie am Ende dieser Seite unter Ausweisverlust)
  • Gebühr in Bar oder Kartenzahlung möglich

Identitätskarte Gültigkeit und Gebühren inkl. Portokosten

IDKGültigkeitKosten
Erwachsene (ab 18 Jahren)10 JahreCHF 70.00
Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre)5 JahreCHF 35.00


Die Gebühr ist direkt bei der Bestellung zu entrichten. Spätestens 10 Arbeitstage nach Vorsprache erhalten Sie die neue Identitätskarte eingeschrieben nach Hause.

Kombiangebot Pass und Identitätskarte

Wenn Sie ebenfalls einen neuen Pass benötigen, empfehlen wir Ihnen das Kombi-Angebot. Dieses kann beim Passbüro Basel-Landschaft in Liestal beantragt werden.

Ausweisverlust

Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung.

  • Der Verlust einer IDK oder eines Passes ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei anzuzeigen.
  • Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss bei der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden.
  • Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet sind, werden für ungültig erklärt.

ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr verwendet werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro oder der Polizei abzugeben.

Konfessionsänderung

Ein Austritt aus einer der drei Landeskirchen muss schriftlich dem entsprechenden Kirchensekretariat gemeldet werden. Daraufhin meldet das Kirchensekretariat den Austritt der Einwohnerdienste Seltisberg, welche die entsprechende Mutation vornimmt.

Weitere Informationen zu den drei in der Schweiz anerkannten Landeskirchen finden sie hier.

Lebensbescheinigung

Für den Bezug von Renten wird immer öfter eine Lebensbescheinigung verlangt, welche Ihre Adresse und Personalien bestätigt. Diese Bestätigung erhalten Sie unter Vorweisung des entsprechenden Formulars und eines Ausweises am Schalter der Einwohnerdienste.

Die Bestätigung der Lebensbescheinigung ist kostenlos.

Lernfahrausweis

Möchten Sie einen Lernfahrausweis für ein Auto oder Motorrad bestellen?

Das Gesuchsformular können Sie auf der Website der Motorfahrzeugkontrolle BL herunterladen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung Seltisberg beziehen.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und den Sehtest absolviert haben, müssen Sie Ihre Personalien durch die Einwohnerkontrolle bestätigen lassen.

Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • 1 farbiges Passfoto
  • gültigen Nothelferausweis im Original
  • Ausweis (IDK, Reisepass oder Ausländerausweis)

Die Gemeindeverwaltung prüft die Angaben und leitet das Gesuch direkt an die Motorfahrzeugkontrolle BL weiter.

Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 erhoben.

Mieterwechsel

Liegenschaftsverwaltungen, Vermieterinnen und Vermieter bzw. alle die Räumlichkeiten vermieten oder meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, sind gegenüber der Gemeinde mitteilungspflichtig.

Die Meldung muss innert 14 Tagen seit dem Mietantritt beziehungsweise seit der Aufnahme an die Gemeindeverwaltung erfolgen.

Folgende zwei neue Wege stehen für die Mitteilungspflicht zur Verfügung:

  • elektronisch für grosse Liegenschaftsverwaltungen mit Standardimmobiliensoftware (Anmeldung an Bundes-Softwareapplikation Sedex)
  • mittels Webapplikation für kleine und mittlere Liegenschaftsverwaltungen resp. Hauseigentümer (Privatpersonen) ohne professionelle Verwaltung. Das System erlaubt auch das Hochladen einer Datei, welche dann der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird.
  • Weiterhin können Liegenschaftsverwaltungen ihre Meldungen auch mittels Briefpost oder per Mail mit unten stehendem Formular Mieterwechsel an die Gemeinde melden.
Niederlassungsbescheinigung / Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihre Niederlassung nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Niederlassungsdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Niederlassungsbescheinigung direkt am Schalter oder telefonisch bei der Gemeindeverwaltung bestellen.

Kosten bei Abholung CHF 10.00
Kosten bei postalischer Zustellung (inkl. Porto- und Verwaltungskostenaufwand) CHF 15.00
Pass

Benötigen Sie einen neuen Pass?

Der Pass und das Kombi (Pass und Identitätskarten) können beim Passbüro Basel-Landschaft in Liestal beantragt werden.

NEU ab 1. Juli 2020

Ab dem 1. Juli 2020 können alle Schweizer/-innen mit Wohnsitz im Baselbiet neu auch beim Passamt Kanton Basel-Stadt ihre biometrischen Daten erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi (Pass und Identitätskarte) ausstellen lassen.

Die Antragserfassung der BL-Kunden bleibt wie bis anhin beim Wohnsitzkanton, d.h. der Kunde muss weiterhin in Liestal telefonisch oder via Internet den Antrag stellen.

Bei der Online-Reservation hat der Kunde dann die Möglichkeit auszuwählen, wo er den Termin wahrnehmen möchte und kann den Termin entweder in Liestal oder in Basel direkt buchen.

Folgendes gilt es zu beachten

  • Zuerst zwingend über den Link auf der Internetseite Schweizerpass den Passantrag oder den Antrag für Pass und Identitätskarte (Kombiangebot) stellen.
  • Bei der persönlichen Vorsprache beim Passbüro Basel-Landschaft oder Passamt Kanton Basel-Stadt, müssen Sie den alten Pass mitbringen. Ein Passfoto ist nicht mehr erforderlich. Die Gebühr ist bei der Vorsprache zu entrichten (bar, Postcheck oder Maestro).
  • Spätestens 10 Arbeitstage nach Vorsprache erhalten Sie den neuen Pass eingeschrieben nach Hause.

Provisorischer Pass

Wenn die Zeit zur Beantragung eines Passes 22 nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass (Notpass) beim Passbüro Basel-Landschaft beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin (Tel. 061 552 58 69).

Achtung: Nicht alle Staaten anerkennen den provisorischen Pass. Bitte klären Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde (Konsulat/Botschaft) des jeweiligen Landes oder beim Reiseveranstalter ab (z.B. für USA ist der provisorische Pass nur mit Visum gültig).
 
Anschliessend müssen Sie persönlich zum vereinbarten Termin beim Passbüro Basel-Landschaft vorsprechen, die allenfalls von uns verlangten Dokumente mitbringen und sich über ihre Identität ausweisen. Die Ausstellung dauert ca. 1 Stunde.

Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mühlhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt. 

Stimmregister

Die Einwohnerdienste sind zuständig für die Zustellung des Stimmmaterials, die vorzeitige und briefliche Stimmabgabe, für die Führung des Stimmregisters und die Unterschriftenkontrolle von Initiativen und Referenden.

Weitere Informationen zu den Wahlen und Abstimmungen finden Sie hier.

Zivilstandsausweise (Personenstandsausweis, Geburtsschein, Eheschein, Todesschein)

Benötigen Sie für die Ziviltrauung oder im Verkehr mit Behörden oder Versicherungen zivilstandsamtliche Papiere?

Personenstandsausweis

Der Personenstandsausweis können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes / Bürgerortes (Schweizer Bürger/-in) bestellen.
Ausländische Staatsangehörige können sich an das zuständige Zivilstandsamt ihres Wohnortes wenden.

Geburtsurkunde / Geburtsschein

Die Geburtsurkunde können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Geburtsortes bestellen (dies gilt für Schweizer Bürger/-innen wie auch für ausländische Staatsangehörige).

Beispiel:
Wird ein Kind in Basel-Stadt geboren, so ist für die Beurkundung dieser Geburt das Zivilstandsamt Basel-Stadt zuständig und somit auch für die Ausstellung einer Geburtsurkunde.

Eheschein

Den Eheschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Trauungsortes (Ziviltrauung) bestellen.

Todesschein

Den Todesschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes bestellen.
 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zivilstandsamt Basel-Landschaft.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Seltisberg
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg

Telefon + 41 61 911 99 11
E-Mail   gemeinde@seltisberg.ch
Notfall-Telefon für Wasserversorgung +41 79 699 80 25

Öffnungszeiten

Montag        09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)
Dienstag      geschlossen
Mittwoch     09.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag         09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)
 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Informationen

Aufruf zur Verstärkung der Sozialhilfebehörde

Engagieren Sie sich jetzt und leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft in und um Seltisberg. Ihre Unterstützung ist von grosser Bedeutung. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau D. Hügli unter der Telefonnummer 079 481 82 51