Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist immer mit einem schmerzhaften Abschied verbunden. Der Tod kommt oft überraschend und stellt Familienangehörige sowie Bekannte vor ungewohnte Herausforderungen und viele offene Fragen.
Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen, insbesondere bei der Koordination mit den Kirchenbehörden, und übernehmen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch bei weiteren Anliegen helfend zur Seite.
Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass Sie mit dem Formular Bestattungsanordnung/Bestattungswunsch vorsorgliche Angaben für den Todesfall hinterlegen können. Dieses Formular erhalten Sie entweder bei der Gemeindeverwaltung oder können es mit dem unten stehenden Formular direkt an die Abteilung Bestattungswesen richten.
Was tun bei einem Todesfall
Todesfall zu Hause
Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, muss zuerst ein Arzt aufgeboten werden. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Wenn die verstorbene Person in Seltisberg wohnhaft war und in Seltisberg gestorben ist, können Sie mit der Todesbescheinigung sowie mit dem Familienbüchlein der verstorbenen Person (wenn vorhanden) den Tod auf der Gemeindeverwaltung melden.
Todesfall im Spital oder in einem Heim
Erfolgt der Todesfall in einem Spital oder Heim, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt dem Zivilstandsamt weitergeleitet.
Todesfall infolge Unfall, Suizid oder Delikt
In diesem Fall ist zwingend neben dem Arzt auch die Polizei zu benachrichtigen.
Meldung bei der Gemeindeverwaltung
Im Todesfall ist die Gemeindeverwaltung so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen, zu benachrichtigen. Die nahestehenden Angehörigen oder deren Beauftragte werden gebeten, folgende Unterlagen mitzubringen:
- ärztliche Todesbescheinigung (sofern Todesfall zu Hause eingetreten im Original, sonst Kopie)
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich noch der Ausländerausweis und der Reisepass
Grabarten
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Seltisberg stehen folgende Grabstätten zur Verfügung:
- Normalgräber (Erdbestattungen)
- Urnengräber (Erd-Urnengrab oder Wand-Urnengrab)
- Gemeinschaftsgrab
Gebühren / Kosten
Sind in der Gebührenordnung des Bestattungs- und Friedhofreglement festgehalten.