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Hundewesen

Knigge für den Hundespaziergang

Ein Spaziergang mit dem Hund kann etwas Schönes sein – wenn sich Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihrer Verantwortung bewusst sind und sich an gewisse Regeln halten. Leider kommt es gerade im Landwirtschaftsgebiet und im Wald immer wieder zu Konflikten und Reklamationen. Wer folgende Regeln einhält, trägt viel dazu bei, die Toleranz gegenüber Hunden zu fördern.

  • Hunde müssen sich bewegen können und brauchen Freilauf, Spiel und Spass. Unbedingt darauf zu achten ist, dass der Vierbeiner sich nicht im Kulturland (beispielsweise Felder, Wiesen, Anpflanzungen, Weiden) oder in fremden Gärten austobt.
  • Der Hundekot ist unbedingt aufzunehmen und die Hundekotsäcklein müssen im dafür vorgesehenen Robidog entsorgt werden.
  • Während der Hauptsetz- und Brutzeit, der Schonzeit vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und an Waldsäumen ausnahmslos an der Leine zu führen.
  • In manchen Anlagen sind Hunde generell an der Leine zu führen. Es ist ein Zeichen von Rücksichtnahme, seinen Vierbeiner beispielsweise in Naturschutzgebieten oder Sport- und Spielanlagen an die Leine zu nehmen.
  • Leinen Sie den Vierbeiner an, wenn Ihnen Spaziergänger, Kinder, Radfahrer, Jogger und andere Passanten entgegenkommen. Gerade Menschen, die sich vor Hunden fürchten, sind dankbar für diese Art von Respekt.
  • Bei Begegnungen mit andern Hunden gilt das Motto «Entweder sind alle Hunde an der Leine oder gar keiner». Wenn man also jemanden begegnet, der sein Tier an der Leine führt, ist es Ehrensache, dass man sein Tier auch anleint.

Es sind nur wenige, leicht einzuhaltende Regelungen, die die Akzeptanz für Hundehalterinnen und Hundehalter und den Vierbeiner fördern.

Die Gemeinde Seltisberg dankt für Ihre Unterstützung.

Hunde Anmeldung / Abmeldung

Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter

Hier finden Sie alle nötigen Informationen für die Anmeldung/Abmeldung Ihres Hundes.

Registrierung Hundehalter/-in

Falls Sie vorher noch nie Hundehalterin oder Hundehalter waren, müssen wir Sie in der Hundedatenbank Amicus registrieren. Hierzu benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • Vorname
  • Name
  • Strasse / Hausnummer
  • PLZ / Ort
  • Telefonnummer
  • E-Mailadresse

Ihre Personen-ID können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder telefonisch beantragen.

Anmeldung des Hundes

Bitte melden Sie Ihren Hund innert 14 Tagen nach Erhalt bei der Einwohnerkontrolle an. Dazu benötigen wir den Heimtierausweis Ihres Hundes sowie die Kopie Ihrer Privathaftpflichtversicherung.

Abmeldung des Hundes

Melden Sie einen Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle, damit wir ihren Hund abmelden können.

Bringen Sie die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers in Erfahrung. Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto von Amicus ein und erfassen Sie im entsprechenden Tierdetail eine «Weitergabe». Der Hund steht nun beim neuen Halter zur Übernahme bereit. Gerne können auch wir die Meldung in der AMICUS-Datenbank vornehmen. Dafür benötigen wir jedoch ebenfalls die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Amicus.

Gebühren

Die Hundegebühren werden jährlich durch die Gemeindeversammlung gutgeheissen.

pro Hund pro Jahr1. HundCHF 80.00
pro Hund pro Jahr2. und jeder weitere HundCHF 120.00
Landwirtschaft1. Hundgratis


Von dieser Gebühr sind gemäss § 9 des Hundereglements der Gemeinde Seltisberg ausgenommen:

  1. Diensthunde der Armee, der Polizei oder des Grenzwachkorps
  2. Blindenführhunde
  3. den ersten Hund auf landwirtschaftlich genutzten Nebenhöfen
  4. Ausgebildete Rettungs- und Katastrophenhunde
  5. Hunde, die für Tierversuche gezüchtet und gehalten werden
  6. Geprüfte Schweisshunde, wenn sie zur Nachsuche eingesetzt werden

Falls Ihr Hund verstorben ist oder Sie ihn weggeben müssen, melden Sie uns dies bitte, damit Sie im neuen Jahr keine Rechnung für die Hundegebühr erhalten.

Haftpflichtversicherung

Wir möchten Sie zusätzlich auf die Haftpflichtversicherung aufmerksam machen, welche obligatorisch ist. Sie muss die Risiken der Hundehaltenden, sowie derjenigen Person, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt, abdecken.

Die Haftpflichtversicherung, welche die Ersatzrechte der Geschädigten abdeckt, muss mindestens bis zum Betrag von 3 Mio. Franken je Unfallereignis für Personen-, Tiere- und Sachschäden aufkommen.

Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde

Bestimmte Hunderassen dürfen nur mit einer Bewilligung des Kantonstierarztes gehalten werden. Als Gemeinde sind wir verpflichtet, die Halter von solchen Hunderassen dem Kantonstierarzt zu melden.

Grundsätzlich muss vor der Anschaffung eines potentiell gefährlichen Hundes eine Bewilligung eingeholt werden. Wer bereits einen solchen Hund besitzt oder sich neu angeschafft hat, muss der Gemeinde eine Kopie der Haltebewilligung einreichen.

Hundeombudspersonen
Kontakt:

Bettina Jost-Rossi
Jurastrasse 47
4411 Seltisberg
Tel. 079 771 38 40
E-Mail bettina.jost-rossi@seltisberg.ch

Pier-Giuseppe Cacciatori
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg
Tel. 078 748 05 95
E-Mail peppe.cacciatori@domesticus.ch

Hundereglement
Downloads:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Seltisberg
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg

Telefon061 911 99 11
E-Mailgemeinde@seltisberg.ch

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