Zustellung der Stimmunterlagen
Die Stimmberechtigten erhalten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- bzw. 10 Tage vor Wahltermin das Abstimmungsmaterial (Stimmrechtsausweis, Stimm- oder Wahlzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert per Post zugestellt.
Sobald Sie dieses erhalten haben, können Sie Ihr Stimmrecht nutzen und das Wahlkuvert mit den ausgefüllten Stimm-/Wahlzetteln und dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis zurücksenden oder bei der Gemeinde einwerfen.
Stimmabgabe aber wie?
Abstimmen wo? |
Spätester Abgabetermin |
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Brieflich |
Per Post oder Einwurf in den Gemeindebriefkasten | Samstag vor dem Abstimmungs-/ Wahl-Sonntag bis 17:00 Uhr |
Persönlich an der Urne |
Wahlbüro im Gemeindehaus |
Abstimmungs-/ Wahl-Sonntag |
So stimmen Sie richtig ab
Füllen Sie die Stimm- und Wahlzettel eigenhändig und handschriftlich aus. Sie können Ihre Stimme brieflich im Voraus oder persönlich an der Urne abgeben.
Persönliche Stimmabgabe
Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis dem Wahlbüro abgegeben werden.
Das Wahlbüro ist am Abstimmungs- / Wahl-Sonntag von 10.00 – 11.00 Uhr geöffnet.
Briefliche Stimmabgabe
- Denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Der Stimmrechtsausweis ist so in das Stimmkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse des Wahlbüros (Gemeindeverwaltung) sichtbar ist.
- Bitte perforierte Stimmzettel mit mehreren Abstimmungsvorlagen nicht voneinander trennen, lassen Sie alles am Stück (erleichtert dem Wahlbüro die Arbeit).
- Stimmzettel nicht kleiner falzen als bereits perforiert.
- Das Antwortkuvert muss bis 17.00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag (d.h. Samstagabend 17.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlkuverts sind ungültig).
- Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und -schweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.