Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragenstellungen an der Schule zuständig, trägt die strategische Verantwortung und hat im Wesentlichen folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
- Bindeglied zwischen Gemeinderat und Schule
- Anstellungsbehörde und vorgesetztes Gremium der Schulleitung
- Anstellungsbehörde für Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag
- Festlegen des Schulprogrammes im Rahmen des genehmigten Gemeindebudgets, in welchem die pädagogischen Ziele sowie die Entwicklungsplanung der Schule definiert sind
- Gewährleistung der Umsetzung von Evaluationsergebnissen
- Beschwerdeinstanz über Entscheide der Schulleitung
- Verfügung von Bussen und Schulausschlüssen von Schülerinnen und Schülern nach den Vorgaben in der Bildungsverordnung
Der Schulrat besteht aus drei Schulratsmitgliedern, welche durch die Gemeindeversammlung für jeweils 4 Jahre gewählt werden.
Der vierte Schulratssitz wird durch ein Mitglied des Gemeinderats besetzt, welches für das Ressort Bildung verantwortlich ist. Ergänzt wird der Schulrat beratend durch die Schulleitung und eine Vertretung der Lehrpersonen.
Der Schulrat trifft sich in der Regel alle 4-6 Wochen.