Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragen an der Schule zuständig, trägt die strategische Verantwortung und hat folgende Aufgaben:
- Brücke zwischen Trägerschaft (Öffentlichkeit) und Schule
- Anstellungsbehörde und Aufsicht der Schulleitung
- Anstellungsbehörde für Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag
- Genehmigt das Schulprogramm, in welchem die pädagogischen Ziele sowie die Planung der Entwicklung der Schule festgelegt sind
- Gewährleistung der Umsetzung von Evaluationsergebnissen
- Beschwerdeinstanz über Entscheide der Schulleitung
- Bussenverfügung
- Verfügung Schulausschluss Schülerinnen und Schüler
Der Schulrat besteht aus drei Schulratsmitgliedern, welche durch die Gemeindeversammlung für 4 Jahre gewählt werden.
Der vierte Schulratssitz wird durch ein Mitglied des Gemeinderats besetzt, meistens jenes, welches für das Ressort Bildung verantwortlich ist. Ergänzt wird der Schulrat beratend durch die Schulleitung und eine Vertretung der Lehrpersonen.
Der Schulrat trifft sich in der Regel alle 4-6 Wochen.