Laienrichter, der bei kleineren Streitigkeiten einen Vergleich zwischen den Parteien zustande bringen soll.
Nebenämter
Zurzeit ist dieses Amt vakant. Haben Sie Interesse? Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
vakant.
Thomas Schöpfer
Kirschstrasse 43
4416 Bubendorf
Bruno Tschopp
Höfli 100
4419 Lupsingen
Bernadette Helfer
Im Zagenacker 10
4411 Seltisberg
Für die Durchführung von Beweisaufnahmen über den Zustand von Wohn- und Geschäftsräumen kann „eine Wohnungsexpertin / ein Wohnungsexperte“ hinzugezogen werden. Auf Verlangen von Mieterinnen und Mietern sowie von Vermieterinnen und Vermietern wird ein Protokoll über den Zustand des Mietobjektes aufgenommen. Die Wohnungsexpertin / der Wohnungsexperte kann von der Schlichtungsstelle zur Abklärung und Auskunftserteilung beigezogen werden.
Einen Beizug der Wohnungsexpertin bzw. des Wohnungsexperten müssen Sie mindesten 14 Tage im Voraus schriftlich bzw. per Mail bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Anschliessend legt die Wohnungsexpertin bzw. der Wohnungsexperte zusammen mit den Parteien den Zeitpunkt der Besichtigung des Mietobjektes fest.
Stephan Hersberger