Laienrichter, der bei kleineren Streitigkeiten einen Vergleich zwischen den Parteien zustande bringen soll.
Nebenämter
Bettina Jost-Rossi
Jurastrasse 47
4411 Seltisberg
Tel. 079 771 38 40
E-Mail bettina.jost-rossi@seltisberg.ch
Pier-Giuseppe Cacciatori
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg
Tel. 078 748 05 95
E-Mail peppe.cacciatori@domesticus.ch
Thomas Schöpfer
Kirchstrasse 43
4416 Bubendorf
Bruno Tschopp
Höfli 100
4419 Lupsingen
Nadja Nydegger
Hauptstrasse 67
4417 Ziefen
Für die Durchführung von Beweisaufnahmen über den Zustand von Wohn- und Geschäftsräumen kann „eine Wohnungsexpertin / ein Wohnungsexperte“ hinzugezogen werden. Auf Verlangen von Mieterinnen und Mietern sowie von Vermieterinnen und Vermietern wird ein Protokoll über den Zustand des Mietobjektes aufgenommen. Die Wohnungsexpertin / der Wohnungsexperte kann von der Schlichtungsstelle zur Abklärung und Auskunftserteilung beigezogen werden.
Einen Beizug der Wohnungsexpertin bzw. des Wohnungsexperten müssen Sie mindesten 14 Tage im Voraus schriftlich bzw. per Mail bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Anschliessend legt die Wohnungsexpertin bzw. der Wohnungsexperte zusammen mit den Parteien den Zeitpunkt der Besichtigung des Mietobjektes fest.
Stephan Hersberger