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Finanzen

Budget

Vereine, Behörden, Kommissionen, Arbeitsgruppen sowie die Bevölkerung werden gebeten, Anträge für das Budget jeweils bis zum 30. Juni der Gemeindeverwaltung, zuhanden des Gemeinderates, einzureichen.

Die Gesuche sind schriftlich, begründet und mit Angabe des Bruttobetrages (inkl. MWST) einzureichen.  

Die frühzeitige und vollständige Budgeteingabe bietet Gewähr für seriöse Abklärungen und Verhandlungen sowie eine sorgfältige Budgetierung. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Dem Gemeinderat ist es wichtig, optimale Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu schaffen sowie die Existenzsicherung von Familien zu fördern.

Die Gemeinde Seltisberg unterstützt Erziehungsberechtigte bei den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung

  • im Frühbereich für Kinder ab 3 Monaten für den Besuch einer Kindertagesstätte.
  • im Schulbereich bis zum Abschluss der Primarstufe für den Besuch eines Mittagstisch oder einer Kindertagesstätte.

Das seit dem 01. Januar 2018 in Kraft gesetzte FEB-Reglement regelt die finanziellen Leistungen, die durch die Gemeinde Seltisberg erbracht werden und die Anspruchsvoraussetzungen dafür.

Kinder- und Jugendzahnpflege

Die Kinder- und Jugendzahnpflege bezweckt die Erhaltung und Förderung gesunder und funktionstüchtiger Zähne der Kinder und Jugendlichen zu vertretbaren Kosten bei gesicherter Qualität.

Dienstleistungen

Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:

  • Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum 18. Geburtstag
  • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
  • Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen
  • Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
  • Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen

Zahnarztwahl

Für die Behandlung besteht die freie Wahl unter den im Kanton niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten. Für die Behandlung durch ausserkantonale Zahnärztinnen und Zahnärzten benötigt es eine separate Bewilligung. Diese Bewilligung/Gesuch können Sie unter dem folgenden Link https://www.baselland.ch abrufen und bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Die Gesuche werden von der Kantonszahnärztin/dem Kantonszahnarzt beurteilt.

Rechnungsstellung

Die Zahnarztpraxen fakturieren die subventionsberechtigten Leistungen an die Einwohnergemeinde, welche die Rechnungen direkt bezahlt. Die Gemeinde stellt dann die Rechnung an die Eltern aus. Je nach steuerbarem Einkommen und Anzahl Kinder der Familie, wird dabei ein Sozialbeitrag abgezogen.

Beitrittserklärung

Der Beitritt ist freiwillig und erfolgt im Kindergarten oder spätestens im 1. Schuljahr. Ein späterer Beitritt (ab 2. Schuljahr) ist nur mit einem gesunden und/oder kariessanierten Gebiss möglich. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres (= Volljährigkeit) erfolgt der Austritt aus der Kinder- und Jugendzahnpflege und aktiven Behandlungen werden nicht mehr subventioniert. Beiträge werden nur noch für das Entfernen von Apparaten, für Nachkontrollen und für Retentionsgeräte ausgerichtet, längstens jedoch bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

Die Beitrittserklärung erhalten Sie vor dem Kindergarteneintritt. Zuzüge bzw. Übertritte von einer anderen Gemeinde sind mit der Beitrittserklärung zu melden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Seltisberg
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg

Telefon061 911 99 11
E-Mailgemeinde@seltisberg.ch

Öffnungszeiten

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