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Publikationen

Oktober 2026

09.10.2026 - Cybercrime Veranstaltung
Mitteilung vom
09.10.2026

Am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 19.00 Uhr findet im Stadtsaal Liestal (Wasserturmplatz) eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema Cybercrime statt. Thematisiert werden unter anderem Phishing, Hacking und Romance Scam sowie Möglichkeiten, sich davor zu schützen.

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

09.10.2026 - Seltisberg weiterdenken – Mitglieder für Arbeitsgruppe gesucht
Mitteilung vom
09.10.2026

Für die neue Arbeitsgruppe Siedlungsentwicklung sucht der Gemeinderat engagierte Einwohnerinnen und Einwohner. Alle sind willkommen, Fachwissen braucht es keines.

Wie soll sich Seltisberg in den kommenden Jahren entwickeln? Gestalten Sie die Zukunft unserer Gemeinde aktiv mit und bringen Sie Ihre Ideen und Erfahrungen ein.

Aufwand: ca. 5 Sitzungen, voraussichtlich quartalsweise, jeweils abends.
Projekt-Auftakt: Donnerstag, 12. November 2026, 19.00 Uhr, Gemeindezentrum.

Alle Informationen und den Anmeldetalon finden Sie im Inserat oben zum Download. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne entgegen: gemeinde@seltisberg.ch oder 061 911 99 11.


 

08.10.2026 - Einführung der biometrischen Identitätskarte ab 2. November 2026
Mitteilung vom
08.10.2026

Ab dem 2. November 2026 ist in der Schweiz die neue biometrische Identitätskarte (ID) erhältlich. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können künftig zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen.

Welche Identitätskarte benötige ich?

Biometrische Identitätskarte (mit Chip)

Die neue biometrische ID enthält einen Chip mit einem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken. Für Reisen in die Europäische Union (EU) wird diese Variante empfohlen.

Nicht biometrische Identitätskarte (ohne Chip)

Die bisherige Identitätskarte ohne Chip bleibt weiterhin erhältlich. Für Personen, welche die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen, ist diese Variante ausreichend.

Wichtig: Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem 2. November 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist somit nicht erforderlich.

Wo kann ich eine Identitätskarte beantragen?

Biometrische Identitätskarte

Die biometrische ID kann ausschliesslich beim Kantonalen Passbüro beantragt werden. Für die Erfassung der biometrischen Daten ist eine vorgängige Terminvereinbarung erforderlich. Folgende Standorte stehen zur Verfügung:

  • Hauptstandort Liestal: Mühlegasse 8, 4410 Liestal
  • Aussenstelle Basel-Stadt: Ab 2. November 2026 vorübergehend an der Schwarzwaldallee, gegenüber dem Badischen Bahnhof

Terminvereinbarung:

Nicht biometrische Identitätskarte

Die Gemeinde Seltisberg wird die nicht biometrische Identitätskarte weiterhin über die Gemeindeverwaltung anbieten, solange eine entsprechende Nachfrage besteht.

Kosten und Gültigkeit

Die Gebühren sind für beide Varianten gleich und verstehen sich inklusive Porto:

  • Erwachsene: CHF 70.00, gültig für 10 Jahre
  • Kinder und Jugendliche: CHF 35.00, gültig für 5 Jahre

Beim Kantonalen Passbüro können der Schweizer Reisepass und die biometrische Identitätskarte auch gemeinsam beantragt werden.

September 2026

27.09.2026 - Abstimmungs- und Wahlresultate vom 27.09.2026
Mitteilung vom
27.09.2026

Die Abstimmungs- und Wahlresultate der Gemeinde Seltisberg vom Sonntag, 27. September 2026, stehen als PDF zum Download zur Verfügung.

25.09.2026 - Gemeindeanzeiger September 2026
Mitteilung vom
25.09.2026
23.09.2026 - Stellenausschreibung Betriebsunterhalt
Mitteilung vom
23.09.2026

August 2026

26.08.2026 - Gemeindeanzeiger August 2026
Mitteilung vom
26.08.2026
07.08.2026 - Wassersparmassnahmen in der Gemeinde Seltisberg
Mitteilung vom
07.08.2026

Die anhaltend trockene Witterung führt weiterhin zu einer angespannten Situation bei der Wasserversorgung. 

Der Gemeinderat Seltisberg ruft die Bevölkerung dazu auf, Trinkwasser verantwortungsvoll zu nutzen und den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu beschränken.

Bis auf Weiteres sind folgende Wassersparmassnahmen einzuhalten:

  • Auf das Bewässern von Rasenflächen mit Rasensprengern ist zu verzichten.
  • Die Bewässerung von Gärten ist auf das absolut Notwendigste zu beschränken.
  • Das Befüllen von Schwimmbädern ist zu unterlassen.
  • Auf das Waschen von Fahrzeugen ist zu verzichten.

Bereits seit dem 26. Juni sind sämtliche öffentlichen Brunnen der Gemeinde ausser Betrieb.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis sowie für den verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser.

Die Situation wird laufend beobachtet. Über allfällige Anpassungen der Massnahmen wird zu gegebener Zeit informiert.

Gemeinderat Seltisberg

Juli 2026

31.07.2026 - Aufruf: Möblierung der Unterkünfte für den Erstbezug durch Asylsuchende in Seltisberg
Mitteilung vom
31.07.2026

In Kürze ziehen Asylsuchende in die Wohnungen beim Gemeindehaus ein. Für die Ersteinrichtung der Wohnungen werden Möbel und Haushaltsgegenstände benötigt. Personen, die entsprechende Gegenstände in gutem, funktionsfähigem Zustand nicht mehr benötigen, werden gebeten, diese der Gemeinde kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Was gebraucht wird:

Für die Zimmer:
Bett, Matratze, Bettdecke, Kissen, Bettwäsche, Kleiderschrank oder Kleiderstange, Kleiderbügel, Nachttisch

Für die Küche:
Esstisch, Stühle, Pfannen, Teller, Suppenschüsseln, Tassen, Gläser, Besteck, Kochgeschirr, Küchentücher

Für das Bad:
Badtücher, Badteppich, Badzubehör

Diverses:
Staubsauger, Besen, Wischer, Vorhänge, Kissen, Decken, kleine Lampen, Deckenlampen, Stromleisten/Verlängerungskabel, Tische/Pulte


Wenn bei Ihnen zu Hause das eine oder andere ungenutzt herumsteht, freuen wir uns über Ihren Anruf oder E-Mail an die Gemeindeverwaltung. 

Gemeinsam schauen wir dann, ob und wofür Ihre Sache gebraucht werden kann.

Herzlichen Dank, wenn Sie mithelfen, den neuen Einwohnerinnen und Einwohnern den Start bei uns etwas leichter zu machen!

 

Ihre Gemeindeverwaltung Seltisberg
061 911 99 11 / gemeinde@seltisberg.ch

30.07.2026 - Medienmitteilung vom 30. Juli 2026 – Weitere Massnahmen zur Trockenheit
Mitteilung vom
30.07.2026
29.07.2026 - Gemeindeanzeiger Juli 2026
Mitteilung vom
29.07.2026
20.07.2026 - Rücktritt aus dem Gemeinderat und Ersatzwahl
Mitteilung vom
20.07.2026

Bettina Jost-Rossi hat sich entschieden, per Ende September 2026 aus dem Gemeinderat auszutreten.
Der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung bedauern ihren Rücktritt sehr und danken Frau Jost-Rossi herzlich für ihr Engagement und die wertvolle Arbeit während ihrer Amtszeit. 
Die Ersatzwahl für den verbleibenden Teil der Amtsperiode bis zum 30. Juni 2028 wird auf den 27. September 2026 festgesetzt. Eine allfällige Nachwahl findet am 29. November 2026 statt. Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeinderatswahl vom 27. September 2026 werden gebeten, ihre Kandidatur bis spätestens 10. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, damit diese im Gemeindeanzeiger August 2026 veröffentlicht werden kann.

17.07.2026 - Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerwerksverbot
Mitteilung vom
17.07.2026

Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.  

Allgemeine Lage
Mit diversen Verfügungen (25., 29. Juni, 3. Juli sowie 13. Juli 2026) hat der Kanton Basel-Landschaft Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Der wenige Regen der vergangenen Stunden hat keine Entspannung gebracht und es sind keine ergiebigen Regenfälle prognostiziert.

Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und den geringen Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:

  • Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
     
  • Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
     
  • Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
     
  • Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
     
  • Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem Rhein.

Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Juni 2026

30.06.2026 - Gemeindeanzeiger Juni 2026
Mitteilung vom
30.06.2026
26.06.2026 - Strassensperrungen wegen Deckbelagsarbeiten an der Kirschbaumstrasse und am Brünnelerweg
Mitteilung vom
26.06.2026

 

In den Sommerferien 2026 werden an der Kirschbaumstrasse sowie am Brünnlerweg Deckbelagsarbeiten ausgeführt. Die Vorarbeiten beginnen am Montag, 29. Juni 2026. Während dieser Zeit ist mit leichten Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Für den Einbau des Deckbelags müssen die betroffenen Strassenabschnitte von Donnerstag, 2. Juli 2026, 05.00 Uhr bis Freitag, 3. Juli 2026, 08.00 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Als Ersatztermin gilt der 7. bis 8. Juli 2026. Es werden keine Umleitungen signalisiert. Während der Sperrung ist die Zu- und Wegfahrt zu den Liegenschaften im Baustellenbereich nicht möglich. Fahrzeuge sind rechtzeitig ausserhalb des Baustellenperimeters zu parkieren. 

Abstellmöglichkeiten bestehen in der Schwarzackerstrasse, beim Friedhof, bei der Mehrzweckhalle sowie entlang weiterer Gemeindestrassen. Ein- und Ausfahrten, Sichtzonen und Strassenverzweigungen sind freizuhalten. Eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,00 m ist sicherzustellen. 

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgen noch Anpassungen an den Kontrollschachtdeckeln.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Seltisberg
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg

Telefon + 41 61 911 99 11
E-Mail   gemeinde@seltisberg.ch
Notfall-Telefon für Wasserversorgung +41 79 699 80 25

Öffnungszeiten

Montag           09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)

Dienstag         14.00 - 16.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)

Mittwoch        09.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag    09.00 - 11.30 Uhr

Freitag             09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)

 

 

 

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