Entsorgung
Verbrennen von Gartenabfällen
Wohin mit den Gartenabfällen?
- Organische Abfälle dürfen im Siedlungsgebiet nicht verbrannt werden.
- Das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfälle ist ausserhalb von Anlagen nur gestattet wenn keine übermässigen Schadenstoffe entwickelt werden.
- Diese Gartenabfälle müssen so trocken sein, dass nur wenig Rauch entsteht.
Unter folgenden Bedingungen können ausserhalb des Siedlungsgebiets organische Abfälle verbrannt werden:
- Es dürfen nur kontrollierte Feuer gemacht werden.
- Es dürfen keine Zündhilfsmittel wie Benzin oder Autopneus verwendet werden.
- Pflanzen müssen in einem trockenen Zustand sein.
Weitere Informationen zum Thema Abfall und den Abfallkalender finden Sie hier.
