Krankenkassen-Prämienverbilligung
Wenn Sie von einem anderen Kanton oder vom Ausland zugezogen sind, können Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Anmeldeformular für die Krankenkassen-Prämienverbilligung beziehen. Bei einem Zuzug innerhalb des Kantons werden Sie über die Berechtigung zur Prämienverbilligung informiert, sobald Ihre Steuern definitiv veranlagt sind.
Die Bearbeitung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt Baselland.
http://www.sva-bl.ch
