Belegung von öffentlichen Räumen
Die Einwohnergemeinde Seltisberg stellt zwei Räume zur Benützung bereit:
- Mehrzweckhalle
- Gemeindezenter
Informationen zur Mehrzweckhalle
Konzertbestuhlung: max. 370 Personen
Konsumationsbestuhlung: max. 320 Personen
Die maximal zulässige Personenbelegungen gemäss vorhandenen Notausgangsbreiten sind 700 Personen.
Informationen zum Gemeindezenter
Konzertbestuhlung: max. 120 Personen
Konsumationsbestuhlung: max. 80 Personen
Bei einem Anlass, an welchem Sie Getränke und/oder Nahrungsmittel verkaufen benötigen Sie ein Gelegenheitspatent. Falls Sie einen öffentlichen Anlass organisieren, welcher länger als 24.00 Uhr geht benötigen Sie eine Freinachtbewilligung.
Bei Fragen zur Belegung dieser Räume steht Ihnen die Gemeindeverwaltung unter 061 911 99 11 gerne zur Verfügung.
Neben den obenerwähnten Räumen kann auch das Blockhaus der Bürgergemeinde Seltisberg gemietet werden. Alle Informationen zum Blockhaus finden Sie auf der Seite der Bürgergemeinde.
