Der Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister ersetzt die früheren Leumundszeugnisse und wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) ausgestellt. Der Strafregisterauszug kann online bestellt werden oder am Schalter jeder Poststelle bezogen werden.
Bestellung beim Bundesamt für Justiz
Der Strafregisterauszug kann online beim Bundesamt für Justiz bestellt und bezahlt werden.
Bestellung am Postschalter
Sie können ihren Strafregisterauszug auch am Postschalter bestellen und bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Bundesamt für Justiz übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/-in zustellt.