Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?
Dann kommen Sie bitte persönlich zur Beantragung an den Schalter der Gemeindeverwaltung Seltisberg. Nur Ihre Wohnsitzgemeinde kann einen Antrag für Ihre Identitätskarte ausstellen.
Minderjährige Antragsteller/-innen ab dem 7. Altersjahr müssen persönlich, aber zusammen mit einer erziehungsberechtigten Person am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei kommen.
Folgende Unterlagen sind für den Antrag erforderlich:
- die bestehende Identitätskarte (IDK)
- ein aktuelles Passfoto (35mm x 45 mm) auf Fotopapier mit guter Auflösung. Gerne können Sie uns auch ein Foto mit guter Auflösung per Mail zukommen lassen oder wir machen das Foto vor Ort. Dafür wenden Sie sich jedoch bitte vorgängig bei der Gemeindeverwaltung.
- polizeiliche Verlustmeldung, sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben (das Vorgehen finden Sie am Ende dieser Seite unter Ausweisverlust)
- Gebühr in Bar oder Kartenzahlung möglich
Identitätskarte Gültigkeit und Gebühren inkl. Portokosten
IDK | Gültigkeit | Kosten |
Erwachsene (ab 18 Jahren) | 10 Jahre | CHF 70.00 |
Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre) | 5 Jahre | CHF 35.00 |
Die Gebühr ist direkt bei der Bestellung zu entrichten. Spätestens 10 Arbeitstage nach Vorsprache erhalten Sie die neue Identitätskarte eingeschrieben nach Hause.
Kombiangebot Pass und Identitätskarte
Wenn Sie ebenfalls einen neuen Pass benötigen, empfehlen wir Ihnen das Kombi-Angebot. Dieses kann beim Passbüro Basel-Landschaft in Liestal beantragt werden.
Ausweisverlust
Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung.
- Der Verlust einer IDK oder eines Passes ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei anzuzeigen.
- Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss bei der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden.
- Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet sind, werden für ungültig erklärt.
ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr verwendet werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro oder der Polizei abzugeben.